Allgemeine Nutzungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Basislager Coworking Space ist eine Initiative der Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG.
2. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Basislager Coworking Space, nachfolgend als “BLC” abgekürzt.
3. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer.
4. Die Arbeitsplätze, Besprechungs- und Event-Räume dürfen durch den Nutzer nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BLC zur fristlosen Kündigung.
§ 2 Leistungsbeschreibung
1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von BLC ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich:
- Tisch, Stuhl, Strom, W-LAN (oder Ethernet)
- Gemeinsamer Nutzung (Fair Use) von Drucker/Scanner/Kopierer, Besprechungsräumen, Küche/Cafeteria und Freizeitangebot
- Postfach oder Schließfach (nach Vereinbarung)
- Stauraum und Schränken (nach Vereinbarung)
2. Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Vertragspartners, die in der Nutzungsvereinbarung festgelegt wird.
3. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn der Nutzung ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
4. Je nach gewählter Nutzungsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
5. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 3 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
1. Die Nutzung der von BLC angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von BLCbereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oderzu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
3. Der Nutzer unternimmt keine Versuche, unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.
4. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von BLC für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auchgeschäftlich).
- Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner-und außerhalb des Coworking Space.
- Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigenungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von BLC bereitgestellte Infrastruktur.
- Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
- Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
- illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
- Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von BLC.
- unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
- Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 4 Tarife
1. Unterschieden werden die Tarife: Fix, Flex, Flex Light und Tagesticket. Der Fix-Tarif kostet 350€ im Monat, der Flex-Tarif kostet 250€ im Monat, der Flex Light-Tarif kostet 125 EUR im Monat und ein Tagesticket kann man für 20 € bekommen (alle Preise zzgl. Mwst.).
- Der Fixtarif enthält einen zugewiesenen Arbeitsplatz bestehend aus Tisch und Stuhl, 24-Stunden-Zugang zum Gebäude mithilfe eines Transponders, Zugang zu den Meetingräumen und Nutzung der Infrastruktur - u.a. Internet und Drucker.
- Der Flextarif enthält einen flexiblen Arbeitsplatz nach ‘first come first serve’ bestehend aus Monitor, Tisch und Stuhl, 24-Stunden-Zugang zum Gebäude mithilfe eines Transponders, Zugang zu den Meetingräumen und Nutzung der Infrastruktur - u.a. Internet und Drucker.
- Der FlexLight-Tarif enthält einen flexiblen Arbeitsplatz nach ‘first come first serve’ bestehend aus Monitor, Tisch und Stuhl, 24-Stunden-Zugang zum Gebäude mithilfe eines Transponders (an 5 Werktagen im Monat und an Wochenenden), Zugang zu den Meetingräumen (1h Meetingraum, danach 50% Rabatt) und Nutzung der Infrastruktur - u.a. Internet und Drucker.
- Das Tagesticket enthält einen flexiblen Arbeitsplatz im Erdgeschoss bestehend aus Tisch und Stuhl, Zugang zum Gebäude während der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9:00 - 18:00 Uhr), Nutzung der Infrastruktur - u.a. Internet und Drucker. Zusätzliche Nutzung der Meeting- und Konferenzräume (siehe Preisübersicht der Räume) ist nach Absprache möglich.
- Ein Postfach kann mit oder ohne Weiterleitung für 100 EUR / Monat gemietet werden. Der Nutzer erhält gegen eine Kaution von 10 EUR einen Schlüssel für das Fach. Es befindet sich im Foyer des Basislagers, welches während der Geschäftszeiten Mo - Fr zwischen 9 und 18 Uhr zugänglich ist.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
1. Preise sind Nettopreise, d.h. ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Diese muss zum Preis der Dienstleistungen addiert werden und ist in der Nutzungsvereinbarung und auf Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2. Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen, darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise.
3. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der Nutzer hat die Zahlung bar, per Lastschrifterteilung oder auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.
4. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Betreiber infolge von Verzug oder Nicht-zahlung oder aufgrund eines Widerspruchs o.ä. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Zugangsbedingungen
1. Nutzer der FlexLight-Option haben Zugang zum BLC zu den Servicezeiten zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, Montag bis Freitag. Nutzer der Fix-Desk-Option und Flex-Desk-Option bekommen einen eigenen Transponder und haben unbeschränkten Zugang zum Gebäude, außer an gesetzlichen Feiertagen. Der Nutzer erkennt die Servicezeiten ausdrücklich an.
2. Schlüssel oder Transponder werden für eine Kaution von 25 € ausgehändigt und müssen nach Beendigung des Mietverhältnis zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung fällt eine Ersatzgebühr von 25€ an.
3. Nutzer der FlexLight-Desk-Option melden sich am Empfang und nutzen den Flex-Arbeitsbereich im Erdgeschoss des Basislager Coworking. Ist dieser nicht verfügbar, wenden sie sich an das Basislager Team und erhalten eine Ausweichmöglichkeit.
§ 7 Dauer des Vertrages und Beendigung
1. Der Vertrag wird auf die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit bzw. auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 8 Datenschutz
1. BLC wird die Vorschriften über den Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer durch BLC unter www.madsack.de/dsgvo-info.
§ 9 Haftung
1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
2. In allen Fällen, in denen BLC im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet BLC nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, BLC fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. BLC übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu BLC unterbleiben. Sofern BLC von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer BLC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt BLC die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass BLC von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 10 Versicherung
BLC ist in ihrer Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Der Mieter versichert, dass alle mitgebrachten elektrischen Geräte regelmäßig auf technische Fehler geprüft und gewartet werden. Alle elektrischen Geräte des Hauses des BLC wurden technisch abgenommen und werden regelmäßig geprüft.
§ 11 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Leipzig. Es gilt - soweit gesetzlich zulässig - das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
1. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
3. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformklausel.